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Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Distanzunterricht für 5./6. Klassen ab dem 26.04

Liebe Eltern,

 

wie Sie sicherlich wissen, wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nun gestern auch vom Bundesrat beschlossen und bereits vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Die Regelungen werden dann ab morgen, Samstag, in Kraft treten.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Schulen automatisch am übernächsten Tag in den Wechselunterricht gehen, wenn ein Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden die Schulen, ebenfalls ab dem übernächsten Tag, geschlossen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen.

 

Die Schulen im Kreis Groß-Gerau sind demnach ab Montag von der Aussetzung des Präsenzunterrichtes betroffen.

 

Der Wechselunterricht in den beiden 9H (Abschlussklassen) findet weiterhin statt. Ebenso ist eine Notbetreuung organisiert.

 

Ferner besteht nach wie vor die Verpflichtung zur Selbsttestung (2 mal wöchentlich), um am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung teilnehmen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jens Krämer
-Schulleiter-