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Wahlausschreiben Schulkonferenz 2023

Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Sophie-Opel-Schule Rüsselsheim die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

 

Die Amtszeit der Mitglieder der Schulkonferenz beträgt zwei Schuljahre. Die Schulkonferenz besteht an der Sophie-Opel-Schule, einer Schule mit den Jahrgangsstufen 9-10, aus mindestens 11 Mitgliedern. Aufgrund der vergangenen Beschlüsse besteht die Schulkonferenz an der Sophie-Opel-Schule aus 17 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 8 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze und denen der Schüler*innen 3 Sitze zu. Den Vorsitz übernimmt der Schulleiter.

 

Es können über die Mindestzahl hinaus bis zur Höchstzahl 25 Mitglieder gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Schulelternbeirat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen über die Zahl, der die Mindestzahl übersteigenden Sitze einigen. Beschließen nicht alle Gremien eine Erhöhung der Zahl der Sitze, bleibt es bei der Mindestzahl.

 

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind. In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

 

  1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
  2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

 

Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von dem Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt. Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

 

Die Stimmabgabe für die Wahl der Lehrerinnen- und Lehrervertreter findet am 27.4.23  im Lehrerzimmer 2. OG Gebäude A statt. Für die Gruppe der Lehrkräfte ist dieses Wahlausschreiben gleichzeitig die Einladung zur Wahl.

 

Die Stimmabgabe für die Wahl der Elternvertreterinnen und Elternvertreter findet am 26.04.2023 von 16:30h bis 20:30h im Forscherland statt. Für die Gruppe der Eltern gilt dieses Wahlausschreiben gleichzeitig als Einladung zur Wahl. Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 26.04.2023 abgeschlossen sein. Kandidat*innen aus der Elternschaft haben die Möglichkeit ihre Kandidatur bis zum 31.03.2023 beim Wahlvorstand (elternschukowahl2023@sophie-opel-schule.de) anzumelden. Die Namen der Kandidat*innen werden ab dem 01.04.2023 auf der Homepage der Sophie-Opel- Schule veröffentlicht.

 

Für die Gruppe der Schüler*innen ist dieses Wahlausschreiben gleichzeitig die Einladung zur Wahl. Die Stimmabgabe für die Wahl der Klassensprecher*innen findet am 26.04.2023 in der 2. Stunde im Forscherland statt.

 

Ort und Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens: Rüsselsheim, 22.03.2023

Jens-Peter Krämer, Schulleiter

Ausgehängt am 22.3.2023 bis zum Abschluss der Stimmabgabe