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Maskenpflicht am 1. Schultag auch im Unterricht

Wie von vielen schon befürchtet, steigen die Infektionszahlen im Zuge der Rückkehr vieler Urlauber deutlich. Im Kreis Groß-Gerau sind die Infektionszahlen nun offenbar bereits in einem kritischen Bereich, dies soll insbesondere eine ganze Reihe von Familien aus Kommunen entlang der Nordschiene betreffen. Diese Personen sind darüber informiert, dass sie die Schulen nicht betreten dürfen.

 

Es ist zu befürchten, dass die Zahlen weiter steigen.

 

Das Staatliche Schulamt befindet sich derzeit in Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt und den Schulträgern. Es ist aus Sicht der Amtsleitung des Staatlichen Schulamtes zu erwarten, dass jedenfalls für Teile des Kreises vorübergehend ein Mund-Nasen-Schutz auch für den Unterricht verpflichtend angeordnet werden wird.

 

Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages fallen.

 

Sofern durchgängig (also auch im Unterricht) Mund-Nasen-Schutz getragen bzw. ausreichender Abstand eingehalten wurde, wären die Mitschüler*innen im Falle einer festgestellten Infektion im Klassenverband nur als Kontaktpersonen 2. Grades anzusehen und müssten normalerweise nicht automatisch in Quarantäne (anders als wenn sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen).

 

Sollte nämlich ein solcher erst ab übermorgen offiziell gelten und umgesetzt werden und die Kinder aber morgen schon Kontakt haben, wären sie dennoch als Kontaktpersonen 1. Grades anzusehen und somit die betreffende Klasse im Falle einer infizierten Person vermutlich komplett für 14 Tage in Quarantäne zu schicken.

 

Deshalb haben wir vorübergehend, vorerst nur für Montag, den 17.8.2020, eine Mund-Nasen-Schutzpflicht auch im Unterricht beschlossen.